• Fahrten zur Chemo-, Strahlentherapie und Dialysebehandlung
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung in Tageskliniken, Krankenhäusern oder Arztpraxen
  • Verlegungsfahrten in andere Krankenhäuser oder Kliniken
  • zu Reha-Maßnahmen oder Kuraufenthalten
  • Krankenhauseinweisungen oder Entlassungen
  • Vertragspartner aller Krankenkassen
  • Abrechnung mit allen Krankenkasse

 

Sofern eine, von der Krankenkasse genehmigte, ärztliche Verordnung vorliegt rechnen wir mit allen Krankenkassen ab. Das bedeutet Sie können bei uns Ihre Krankenfahrten bestellen. Sie haben noch nie davon gehört? Kein Problem. Hilfsbereitschaft ist für uns kein Fremdwort. Wir sind Ihnen dabei behilflich die Genehmigung zu beantragen . Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus, auf der angegeben wird in welchem Zeitraum die Fahrten erfolgen sollen, wie oft und mit was für einem Fahrzeug diese stattfinden.

Diese Verordnung wird benötigt, um eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse anzufordern
Die Verordnung leiten Sie per Post oder durch einen unserer Fahrer an uns weiter

Wir kümmern uns um alles Weitere.